02.09.2020
Ausweitung der bestehenden Ordnungspartnerschaft


Die SPD-Fraktion beauftragt die Verwaltung in einem weiteren Antrag
für den Ausschuss Sicherheit und Ordnung, kurzfristig mit den in
Lünen vertretenen Wohnungsbaugesellschaften, der VKU sowie der
Deutschen Bahn Gespräche über deren "Einbindung" in die bestehende
Ordnungspartnerschaft zu führen und dem Ausschuss bis zur ersten
Sitzung im Jahr 2021 ein Ergebnis zu präsentieren.


Die Ordnungspartnerschaft wird den Bürgerinnen und Bürgern nach
außen durch die gemeinsame Streifentätigkeit dokumentiert. Aber
real steht viel mehr dahinter. Kerninhalte sind insbesondere der
Informationsaustausch sowie die kooperative Zusammenarbeit und
Unterstützung in allen Bereichen der öffentlichen Ordnung
(Ordnungsrecht, Jugendrecht. Straßenverkehrsrecht, usw.) mit dem Ziel,
gemeinsam präventiv dort zu agieren, wo dieses geboten erscheint,
aber auch konsequent repressive Maßnahmen zu veranlassen, wo das
Recht gestört wird.

Mit einer Einbindung der Wohnungsbaugesellschaften kann eine
"win / win-Situation" generiert werden, wobei es in einer solchen
Partnerschaft maßgeblich um den Informationsaustausch geht.
Die Wohnungsbaugesellschaften könnten ihren Mietern zeitnahe
Reaktionen der operativen Ordnungspartner sowie ggf. zuständiger
Verwaltungsabteilungen garantieren, umgekehrt würden Informationen von
Seiten der Wohnungsbau-gesellschaften aus dem Umfeld ihrer Liegenschaften
oder von ihren Mietern das behördliche Lagebild positiv vervollständigen.
In Bezug auf die ÖPNV-Betreiber (VKU, Deutsche Bahn) sind neben einem
standardisierten Informationsaustausch situative, direkte Kommunikations-
wege abzustimmen, damit operativ tätige Ordnungspartner bei Problem-
stellungen innerhalb und außerhalb der Verkehrsmittel schnell reagieren
können.
Rüdiger Billeb
Ausweitung der bestehenden Ordnungspartnerschaft
Weitere Partner ins Boot holen


Die SPD-Fraktion beauftragt die Verwaltung in einem weiteren Antrag
für den Ausschuss Sicherheit und Ordnung, kurzfristig mit den in
Lünen vertretenen Wohnungsbaugesellschaften, der VKU sowie der
Deutschen Bahn Gespräche über deren "Einbindung" in die bestehende
Ordnungspartnerschaft zu führen und dem Ausschuss bis zur ersten
Sitzung im Jahr 2021 ein Ergebnis zu präsentieren.


Die Ordnungspartnerschaft wird den Bürgerinnen und Bürgern nach
außen durch die gemeinsame Streifentätigkeit dokumentiert. Aber
real steht viel mehr dahinter. Kerninhalte sind insbesondere der
Informationsaustausch sowie die kooperative Zusammenarbeit und
Unterstützung in allen Bereichen der öffentlichen Ordnung
(Ordnungsrecht, Jugendrecht. Straßenverkehrsrecht, usw.) mit dem Ziel,
gemeinsam präventiv dort zu agieren, wo dieses geboten erscheint,
aber auch konsequent repressive Maßnahmen zu veranlassen, wo das
Recht gestört wird.

Mit einer Einbindung der Wohnungsbaugesellschaften kann eine
"win / win-Situation" generiert werden, wobei es in einer solchen
Partnerschaft maßgeblich um den Informationsaustausch geht.
Die Wohnungsbaugesellschaften könnten ihren Mietern zeitnahe
Reaktionen der operativen Ordnungspartner sowie ggf. zuständiger
Verwaltungsabteilungen garantieren, umgekehrt würden Informationen von
Seiten der Wohnungsbau-gesellschaften aus dem Umfeld ihrer Liegenschaften
oder von ihren Mietern das behördliche Lagebild positiv vervollständigen.
In Bezug auf die ÖPNV-Betreiber (VKU, Deutsche Bahn) sind neben einem
standardisierten Informationsaustausch situative, direkte Kommunikations-
wege abzustimmen, damit operativ tätige Ordnungspartner bei Problem-
stellungen innerhalb und außerhalb der Verkehrsmittel schnell reagieren
können.
Rüdiger Billeb