Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage VL-172/2023 – Reduzierung der Taubenpopulation in der Innenstadt
Die Reduzierung der Taubenpopulation in der Lüner Innenstadt ist ein auch ordnungsgemäß- und sicherheitspolitisch drängendes Thema, welches darüber hinaus auch aus Gründen des Stadtmarketings dringend zu lösen ist! Die hygienischen Zustände im Bereich der heutigen Nistorte, insbesondere unter der Unterführung an der Stadttorstraße wie auch am Holzsteg unter der Lippe sind trotz regelmäßiger, kostenintensiver Reinigung ekelerregend und abstoßend. Bei der Maßnahmenauswahl müssen deshalb und gerade vor dem Hintergrund des bereits seit mehreren Jahren andauernden Diskussion-und Planungsprozesses neben dem Tierschutz und -wohl auch die ordnungs- und sicherheitsrelevanten Aspekte eine maßgebliche Gewichtung erhalten – schnelle, kurzfristig Erfolge müssen jetzt das Ziel sein, „Geduld“ war lange genug die Prämisse. Vor diesem Hintergrund ist trotz zahlreich offener Fragen der Diskussionsprozess auch im Sinne der Bürgerschaft jetzt zu beenden, Entscheidungen sind zu treffen.
Vor diesem Hintergrund ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen: Parallel zur Aufstellung des Taubencontainers werden die Nistplätze unter den Brücken mittels Lochbleche „vandalensicher“ verschlossen, auf Netze jedweder Art und/oder Spikes ist zu verzichten. Hierdurch wird angestrebt, dass die dann „obdachlos“ gewordenen Tauben schneller die Nistplätze im Taubencontainer annehmen und darüber hinaus frühzeitig die unhygienische Verschmutzung unterhalb der Brücken beendet wird.
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage VL-75/2023 1N – Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Steinstraße
Die Planung des relativ großzügigen Straßenraums der Steinstraße wird durch die vernünftige Prämisse, die Baumstandorte zu erhalten sowie weitere örtliche Zwänge eingeschränkt. Auch die vorgeschlagene Ausbauvariante führt zu einem erheblichen „Verlust“ an PKW-Stellplätzen, während der Seitenraum der Fahrbahn teilweise mit sehr üppig gepflasterten Flächen, die allerdings von ihren Abmessungen her keine weiteren Stellplätze zulassen, daherkommt. Zu prüfen wäre, ob in dem teilweise breiten Seitenraum auf der Westseite der Steinstraße noch weitere Baumstandorte angelegt werden können, um das Straßenbild auch geschwindigkeitsminimierend zu optimieren. Zu klären ist darüber hinaus die Frage, welche weiteren Verkehrsregeln für die Straße nach Ausbau gelten sollen. Hier gehen wir von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, ggf. als „30 km/h Zone“ und einer Beibehaltung der „Rechts vor Link Regel“ aus. Der Wegfall einer signifikanten Anzahl von Stellplätzen führt zu einem erwartbaren Parkdruck auf der Fahrbahn der Steinstraße, was in der Folge wiederum in den vom Busverkehr genutzten Bereichen zu deutlichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen würde. Ist hier eine Haltverbotsregelung vorgesehen? Mit Blick auf den geplanten Ausbauzeitpunkt ist die Frage zu klären, inwieweit das kreisweite Mobilitätskonzept und die Planungen der Stadt Lünen künftig eine weitere Nutzung der Steinstraße
mit Gelenkbussen als sinnvoll und erforderlich erachten und ob das ggf. Einfluss auf den vorgeschriebenen Ausbaustandard der einzurichtenden Haltestellen hat.
Unter Beachtung der in der Vorbemerkung getroffenen Feststellungen wird beantragt, im Planentwurf zur Beschlussfassung folgende Änderungen vorzunehmen:
- Die Parkstreifen sind im gesamten Verlauf der Ausbaustrecke auf 2,20 Meter zu bemessen um den gestiegenen Fahrzeugabmessungen gerecht zu werden und ein Hineinragen der Fahrzeuge in die Fahrbahn zu verhindern.
- Die Abgrenzung der Parkstreifen zu den Gehweganlagen erfolgt nicht mittels Hochbordsteinen, sondern durch Flachborde. Hierdurch sollen potentielle Beschädigungen an Felgen und Reifen parkender Fahrzeuge, die vornehmlich beim Einparken entstehen, vermieden und den Verkehrsteilnehmern die Nutzung der Parkstreifen erleichtert werden.
- Sofern im Seitenraum/Gehweg auf der westlichen Straßenseite aus räumlichen Gründen keine weiteren Baumpflanzungen möglich sind, ist hier die Anlage einer Heckenbepflanzung, mindestens abschnittsweise, vorzusehen. Hierdurch soll der optisch großzügig weitläufige Eindruck des Straßenraums geschwindigkeitsminimierend eingeschränkt und zusätzlich ein Beitrag zum Klimaschutz geschaffen werden.
- Im Nahbereich der ÖPNV-Haltestellen sind weitere Fußgängerüber-wege anzulegen. Es ist im gesamten Streckenverkauf lediglich ein Fußgängerüberweg im Bereich des Kindergartens geplant. Hierdurch werden den Nutzern des ÖPNV z. T. sehr lange Wege von den Haltestellen zum Überweg entstehen, so sie einen solchen nutzen wollten. Eine Neuanlage der Straße sollte zu einer optimierten Ausstattung mit FGÜ genutzt werden.